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Besenrein oder Endreinigung – was schulden Sie?
Das Gesetz sagt nur: Der Mieter muss die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses zurückgeben (§ 546 BGB). Abnutzung durch normales Wohnen muss er nicht beseitigen (§ 538 BGB). Wie sauber die Wohnung sein muss, ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag.
„Besenrein“ wird allgemein so verstanden: Die Wohnung ist leer geräumt, gefegt, grober Schmutz ist entfernt. Eine gründliche Endreinigung geht weiter – Fenster, Fliesen, Küche und Bad werden richtig geputzt. Manche Verträge verlangen das, viele nicht.
Vorsicht mit pauschalen Klauseln: Viele Renovierungs- und Reinigungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Wenn Ihr Vermieter mehr verlangt, als Sie für richtig halten, lassen Sie den Vertrag vom Mieterverein oder einer Anwältin für Mietrecht prüfen, bevor Sie zahlen oder Arbeiten beauftragen.
| Besenrein | Endreinigung | |
|---|---|---|
| Wohnung geräumt, Sperrmüll entsorgt | Ja | Ja |
| Böden gefegt, grober Schmutz entfernt | Ja | Ja |
| Böden feucht gewischt | In der Regel nicht verlangt | Ja |
| Fenster und Rahmen geputzt | Nur bei grober Verschmutzung | Ja |
| Küche und Bad gründlich gereinigt, Kalk entfernt | Nein | Ja |
Checkliste Küche
In der Küche sieht man bei der Übergabe am genauesten hin. Arbeiten Sie von oben nach unten.
- Schränke innen und außen auswischen, Krümel aus Schubladen entfernen
- Backofen, Bleche und Roste entfetten
- Kochfeld und Dunstabzug reinigen, Fettfilter säubern oder tauschen
- Kühlschrank abtauen, auswischen, Tür zum Lüften offen lassen
- Spüle und Armatur entkalken, Abfluss frei
- Fliesenspiegel und Arbeitsplatte entfetten
Checkliste Bad und WC
Kalk und Silikonfugen sind die häufigsten Streitpunkte im Bad.
- Waschbecken, Dusche, Wanne und WC reinigen und entkalken
- Armaturen und Duschkopf entkalken
- Fliesen und Fugen säubern, Schimmel an Silikonfugen melden statt übermalen
- Spiegel, Spiegelschrank und Ablagen putzen
- Abflüsse von Haaren befreien
- Lüftungsgitter abwischen
Checkliste Wohnräume, Fenster und Nebenräume
Zum Schluss die Räume, die schnell gehen – und die Bereiche, die man leicht vergisst.
- Böden saugen und je nach Belag feucht wischen
- Fußleisten, Türen, Türrahmen und Lichtschalter abwischen
- Heizkörper abstauben, auch zwischen den Rippen
- Fenster, Rahmen und Fensterbänke innen und außen putzen
- Balkon oder Terrasse fegen, Pflanzen und Kübel mitnehmen
- Keller, Dachboden und Briefkasten leeren
- Eigene Einbauten, Lampen und Dübel nach Vertrag entfernen oder mit dem Vermieter absprechen
Wie läuft die Wohnungsübergabe richtig?
Das Übergabeprotokoll ist Ihr wichtigstes Dokument. Gehen Sie mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung durch jeden Raum und halten Sie den Zustand schriftlich fest. Unterschreiben Sie nur, was Sie für richtig halten, und nehmen Sie eine Kopie mit.
Die über 200 möblierten Apartments, die wir in Berlin selbst betreiben, übergeben wir regelmäßig mit genau solchen Checklisten. Die Erfahrung daraus: Fotos und Zählerstände verhindern die meisten späteren Diskussionen.
- Jeden Raum am Übergabetag fotografieren, mit Datum
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizkostenverteiler notieren und fotografieren
- Alle Schlüssel zählen – Wohnung, Haustür, Briefkasten, Keller – und im Protokoll quittieren lassen
- Vorhandene Schäden eintragen und klären, wer sie verursacht hat
- Neue Adresse für Kaution und Nebenkostenabrechnung angeben
- Strom- und Gasvertrag rechtzeitig kündigen oder ummelden
Was sollte vor der Reinigung erledigt sein?
Putzen lohnt sich erst, wenn die Wohnung wirklich leer ist und alle Arbeiten mit Staub und Schmutz erledigt sind. Diese Punkte gehören davor:
- Sperrmüll bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) zur Abholung anmelden oder selbst zum Recyclinghof bringen
- Kleine Schäden reparieren, die Sie selbst verursacht haben, etwa einen losen Griff oder ein gerissenes Silikon
- Durchgebrannte Leuchtmittel ersetzen, wenn der Vertrag das verlangt
- Maler- oder Spachtelarbeiten abschließen, falls Sie renovieren müssen
- Für den Umzugswagen rechtzeitig eine Halteverbotszone bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen
Wann sollte die Endreinigung stattfinden?
Die Endreinigung kommt ganz am Ende: nach dem Auszug der Möbel und nach eventuellen Maler- oder Reparaturarbeiten, am besten am Tag vor der Übergabe. Wer vorher putzt, putzt nach dem Umzug noch einmal.
Planen Sie für eine leere Zweizimmerwohnung, die Sie selbst reinigen, eher einen ganzen Tag als ein paar Stunden ein – vor allem mit Backofen und verkalktem Bad. Einen Reinigungsbetrieb buchen Sie am besten ein bis zwei Wochen vorher; um das Monatsende herum sind Termine knapp.
Übrigens: Beauftragen Sie für die Endreinigung einen Betrieb und bezahlen Sie per Überweisung, kann das als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG steuerlich zählen – 20 Prozent der Arbeitskosten. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.
