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Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – so funktioniert § 35a EStG

WohnWork Services · Zuletzt aktualisiert:

Handwerkerkosten für Reparatur, Renovierung und Wartung im eigenen Haushalt senken Ihre Einkommensteuer direkt: Nach § 35a Abs. 3 EStG werden 20 Prozent der Arbeitskosten abgezogen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Dazu zählen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs.

Wie viel bringt der Steuerbonus für Handwerker?

Der Steuerbonus ist kein Abzug vom Einkommen, sondern eine Ermäßigung der Steuer selbst. Jeder Euro, der Ihnen zusteht, mindert die festgesetzte Einkommensteuer um genau diesen Euro. Das Finanzamt rechnet 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten an. Die Ermäßigung ist auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt – diese Grenze erreichen Sie bei 6.000 Euro Arbeitskosten.

Beispiel mit runden, frei gewählten Zahlen: Eine Rechnung weist 500 Euro Arbeitskosten (einschließlich Anfahrt) und 300 Euro Material aus. Begünstigt sind nur die 500 Euro. 20 Prozent davon ergeben 100 Euro Steuerermäßigung. Das Material bleibt außen vor.

Wichtig: Die Ermäßigung wirkt nur, wenn überhaupt Einkommensteuer anfällt. Wer im Jahr keine Einkommensteuer zahlt, hat vom Bonus nichts. Ausgezahlt wird er nicht.

  • Arbeitskosten 500 € × 20 % = 100 € Steuerermäßigung
  • Arbeitskosten 2.000 € × 20 % = 400 € Steuerermäßigung
  • Arbeitskosten 6.000 € × 20 % = 1.200 € – der Höchstbetrag
  • Arbeitskosten 8.000 € × 20 % = 1.600 €, begrenzt auf 1.200 €

Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung – was ist der Unterschied?

§ 35a EStG kennt zwei Töpfe, die nebeneinander gelten. Handwerkerleistungen (Absatz 3) sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen: Reparaturen, Streichen, Wartung der Heizung, Arbeiten an Elektrik und Sanitär. Haushaltsnahe Dienstleistungen (Absatz 2) sind Tätigkeiten, die sonst Haushaltsmitglieder erledigen, etwa Wohnungsreinigung oder Gartenpflege.

Beide Höchstbeträge können Sie im selben Jahr nutzen. Eine Rechnung wird aber nur einem Topf zugeordnet – dieselben Kosten zählen nicht doppelt. Für Minijobs im Haushalt gibt es mit Absatz 1 einen dritten, kleineren Topf (20 Prozent, höchstens 510 Euro).

Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung – was ist der Unterschied?
Haushaltsnahe DienstleistungenHandwerkerleistungen
Rechtsgrundlage§ 35a Abs. 2 EStG§ 35a Abs. 3 EStG
Typische BeispieleWohnungsreinigung, Fensterputzen, Gartenpflege, Treppenhausreinigung über die NebenkostenReparaturen, Malerarbeiten, Heizungswartung, Elektro- und Sanitärarbeiten
Satz20 % der Arbeitskosten20 % der Arbeitskosten
Höchste Steuerermäßigung pro Jahr4.000 €1.200 €
Arbeitskosten, ab denen das Maximum erreicht ist20.000 €6.000 €
Nicht begünstigtMaterial, gelieferte WarenMaterial, Neubaumaßnahmen, öffentlich geförderte Maßnahmen

Welche Kosten zählen – und welche nicht?

Begünstigt sind nur Arbeitskosten. Das BMF-Schreiben zu § 35a zählt dazu ausdrücklich auch die in Rechnung gestellten Fahrt- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittel. Material und gelieferte Waren – Farbe, Armaturen, Leuchten, Geräte – bleiben außer Ansatz.

Den Arbeitsanteil müssen Sie der Rechnung entnehmen können; auch eine prozentuale Aufteilung durch den Betrieb ist zulässig. Selbst schätzen dürfen Sie ihn nicht. Unsere Rechnungen weisen den Arbeitsanteil deshalb getrennt aus.

  • Zählt: Arbeitslohn der Fachkräfte
  • Zählt: Anfahrt und Fahrtkosten, soweit in Rechnung gestellt
  • Zählt: Maschinenkosten und Verbrauchsmittel
  • Zählt nicht: Material und gelieferte Waren
  • Zählt nicht: Wertgutachten und Energieausweis
  • Zählt nicht: Arbeiten an einem Neubau bis zu dessen Fertigstellung

Welche Voraussetzungen verlangt das Finanzamt?

Die meisten abgelehnten Anträge scheitern an Formalien. Diese Punkte sollten Sie vor der Beauftragung kennen:

  • Rechnung: Sie brauchen eine Rechnung, aus der der Arbeitsanteil hervorgeht.
  • Unbare Zahlung: Das Geld muss auf das Konto des Betriebs fließen – Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung.
  • Im Haushalt: Die Arbeit muss in Ihrem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden, einschließlich Keller, Balkon und Grundstück.
  • Kein Neubau: Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind ausgeschlossen.
  • Keine Förderung für dieselbe Maßnahme: Nutzen Sie für eine Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen steuerfreien Zuschuss, etwa über KfW oder BAFA, entfällt § 35a für diese ganze Maßnahme.
  • Keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben: Was Sie schon an anderer Stelle absetzen, zählt hier nicht noch einmal.
  • Jahr der Zahlung: Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie bezahlen, nicht das Rechnungsdatum.

Können Mieter Handwerkerkosten absetzen?

Ja, auf zwei Wegen. Erstens für Aufträge, die Sie selbst vergeben und bezahlen – etwa eine neue Deckenleuchte oder das Streichen beim Auszug. Renovierungen im engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Umzug gelten nach dem BMF-Schreiben noch als im Haushalt erbracht.

Zweitens über die Nebenkosten: Hausmeister, Treppenhausreinigung oder die Wartung der Heizungsanlage stecken oft in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Ihren Anteil weisen Sie mit der Jahresabrechnung oder einer Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung nach. Fragen Sie danach, falls die Abrechnung die Beträge nicht aufschlüsselt.

Selbst genutzt oder vermietet – was gilt für Eigentümer?

Wer seine Wohnung selbst bewohnt, nutzt § 35a. Das gilt auch für eine selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnung; der Höchstbetrag gilt dann aber für alle Wohnungen zusammen.

Bei einer vermieteten Wohnung sind Handwerkerkosten Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. § 35a ist dann ausgeschlossen – dafür mindern die Kosten in voller Höhe, samt Material, die zu versteuernden Mieteinnahmen. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, steht ihnen der Höchstbetrag zusammen nur einmal zu.

Hinweis

Dieser Ratgeber gibt den Stand von § 35a EStG und dem BMF-Anwendungsschreiben vom 9. November 2016 in der Fassung vom 1. September 2021 wieder, geprüft am 26. September 2026. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann ich maximal absetzen?

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten und höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Diese Grenze erreichen Sie bei 6.000 Euro Arbeitskosten. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung gilt ein eigener Höchstbetrag von 4.000 Euro.

Kann ich Materialkosten absetzen?

Nein. Nach § 35a EStG sind nur Arbeitskosten begünstigt, dazu zählen Fahrt- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittel. Material und gelieferte Waren bleiben außen vor. Deshalb muss der Arbeitsanteil aus der Rechnung hervorgehen – schätzen dürfen Sie ihn nicht.

Was passiert, wenn ich den Handwerker bar bezahlt habe?

Dann gibt es keine Steuerermäßigung. Das Gesetz verlangt die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Laut BMF-Schreiben hilft weder eine Quittung noch eine spätere Überweisung, mit der die Barzahlung nachträglich ersetzt wird.

Ich bin Mieter – bekomme ich trotzdem etwas zurück?

Ja. Selbst beauftragte Arbeiten in Ihrer Wohnung sind begünstigt, und Ihr Anteil an Hausmeister-, Reinigungs- oder Wartungskosten aus der Nebenkostenabrechnung ebenfalls. Nachweis ist die Abrechnung oder eine Bescheinigung von Vermieter oder Hausverwaltung.

Gilt der Steuerbonus auch für meine vermietete Wohnung?

Nein. Bei vermieteten Wohnungen sind die Kosten Werbungskosten bei den Mieteinkünften, und § 35a schließt diese ausdrücklich aus. Als Werbungskosten mindern sie Ihre Einkünfte dafür in voller Höhe, einschließlich der Materialkosten.

Stehen die Arbeitskosten bei WohnWork Services auf der Rechnung?

Ja. Unsere Rechnungen weisen den Arbeitsanteil getrennt vom Material aus, damit Sie ihn in der Steuererklärung angeben können. Bezahlen Sie per Überweisung – dann ist auch die zweite Voraussetzung des Gesetzes erfüllt.

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